Allgemeine Geschäftsbedingung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1. Beratungsleistung
Der Auftrag wird vom Arbeitnehmer im Rahmen einer beratenden Tätigkeit durchgeführt. Die vermittelten Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und dienen nicht als Ersatz einer ärztlichen Behandlung oder Therapie. Ein erfolgreiches Coaching hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit des Auftraggebers ab und kann nicht nur durch eine kompetente Beratung gewährleistet werden.
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§ 2. Schweigepflicht
Der Auftragnehmer unterliegt der absoluten Schweigepflicht über Informationen sowie Beratungsverlauf des Auftraggebers. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des persönlichen Coachings hinaus.
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§ 3. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung des Coachings ist nach Erhalt der Rechnung lt. Zahlungsziel zu leisten. Diese kann in bar oder per Banküberweisung auf das angegebene Konto erfolgen. Sollte ein Auftraggeber die Ernährungsberatung abbrechen oder nur teilweise in Anspruch nehmen, werden bereits erhaltene Zahlungen rückerstattet.
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§ 4. Terminabsagen
Bei Vereinbarungen eines Termins wird dieser als verbindlich angesehen. Sollte die Einhaltung des Termins nicht möglich sein oder muss verschoben werden, muss der Auftragnehmer spätestens 2 Tage vor Termin vom Auftraggeber informiert werden. Dies kann telefonisch, per Mail oder SMS erfolgen. Bei späteren Absagen werden 50% des Honorars fällig. Ausgenommen sind Absagen von Terminen aufgrund Akuter Krankheit sowie Sonderfällen (Todesfall, besondere Umstände etc.)
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§ 5. Durchführung des Coachings
Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung. Es handelt sich ausschließlich um eine beratende und unterstützende Tätigkeit. Umfang und Kosten der persönlichen Gesamtberatung legt der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer eigens fest. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn erforderliche Analysen und Beratungen erfolgt sind und auftretende Fragen geklärt wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle Angaben wahrheitsgemÃ¤ß und vollständig zu erbringen.
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§ 6. Schutz des Eigentums
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen des Coachings erhaltenen Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu benutzen. Es handelt sich um individuell an die Person angepasste Daten, welche nicht von Dritten nutzbar sind. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Dokumenten.
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§ 7. Gewährleistung
Alle Empfehlungen und Analysen werden unter Beachtung anerkannter Erkenntnisse und Empfehlungen zur Verfügung gestellt. Gewährleistungen für den Inhalt (Richtigkeit und Vollständigkeit) solcher Empfehlungen werden nicht übernommen. Der Erfolg des Coachings hängt vom Wesentlichen von der Mitarbeit des Auftraggebers ab und kann deshalb nicht gewährleistet werden. Das Coaching ist Hilfe zur Selbsthilfe.
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§ 8. Haftung
Eine Haftung für den Erfolg des Coachings sowie für mögliche negative Folgen (inkl. Direkte oder indirekte Folgeschäden) durch die Beratungstätigkeit wird in jedem Fall ausgeschlossen. Die Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.
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§ 9. Nahrungsergänzungsmittel
Soweit vom Auftragnehmer Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden, so handelt es sich um Waren die vom Großhandel/ Hersteller bezogen werden. Eine eigene Untersuchung dieser Nahrungsergänzungsmittel durch den Auftragnehmer findet nicht statt. Es kann daher keine Gewähr für diese Produkte übernommen werden.
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§ 10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
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§ 11. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich und gesetzlich am nächsten kommt.
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§ 12. Gerichtsstand
Deutsches Recht, Gerichtsstand Neu-Ulm
Vorbenannte Regelungen wurden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer besprochen und vereinbart. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Unterschrift, dass er diese verstanden hat und keine Änderungen wünscht.